Tapeten in der Mietwohnung


Tapeten in der Mietwohnung: Was du wirklich darfst – und wie du Ärger vermeidest

Du liebst Tapeten, wohnst aber zur Miete – und im Kopf siehst du schon deinen Vermieter die Stirn runzeln?
Genau dieses Spannungsfeld kennen viele: Man möchte sein Zuhause schön haben, hat aber Angst vor Diskussionen beim Auszug.

Die gute Nachricht:
Die meisten Vorstellungen darüber, was „verboten“ ist, sind härter als das, was deutsches Mietrecht tatsächlich hergibt. Hier geht es zum ista Beitrag.

In diesem Beitrag bringen wir Ordnung in die typischen Fragen rund um Tapeten in Mietwohnungen – ohne Paragrafenchaos. Und wir zeigen dir, wie du deine Wände so planst, dass sie dich jeden Tag freuen, ohne dass du beim Auszug Bauchschmerzen hast.


1. Grundsätzliches: Wem „gehören“ die Wände – und was darfst du?

Im deutschen Mietrecht gehören dir die Wände natürlich nicht, aber die Gestaltung während der Mietzeit liegt weitgehend in deiner Hand. Tapeten, Wandfarben, Bilder: All das zählt in der Regel zu den sogenannten Schönheitsreparaturen, also rein optischen Arbeiten.

Das heißt vereinfacht:

  • Während der Mietzeit darfst du deine Wohnung in einem üblichen, wohnlichen Rahmen gestalten.

  • Wichtig ist, dass der Zustand beim Auszug insgesamt ordentlich ist – keine mutwilligen Schäden, keine völlig „überdrehten“ Gestaltungen, die einen neuen Mieter massiv abschrecken würden. Berliner Mietverein.

Viele Klauseln in alten Mietverträgen, die eine starre Pflicht zur Renovierung oder zur Tapetenentfernung beim Auszug vorsehen, sind inzwischen von Gerichten gekippt worden. Allgemeine „Tapetenklauseln“ („alle Tapeten müssen entfernt werden“) gelten oft als unwirksam, weil sie Mieter unangemessen benachteiligen. Deutsches Mietrecht.

Aber: Am Ende zählt immer der konkrete Vertrag und die konkrete Situation. Was du aus diesem Artikel mitnimmst, ist ein realistisches Bild – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.


2. Drei Mythen über Tapeten in der Mietwohnung

Lass uns zuerst die Klassiker aus dem Weg räumen.

Mythos 1: „Tapeten sind in Mietwohnungen grundsätzlich verboten“

Falsch.
Während der Mietzeit hast du relativ große Freiheit, was die Wandgestaltung angeht. Ob du streichst oder tapezierst, ist erst mal deine Sache, solange du die Wohnung im Rahmen des Üblichen nutzt. Rechtsanwaltskanzlei Radowsky

Entscheidend ist:

  • Ist der Zustand zum Auszug noch ordentlich?

  • Oder ist die Gestaltung so extrem (z. B. sehr laute Fototapeten überall), dass ein neuer Mieter die Wohnung kaum akzeptieren würde, ohne dass etwas verändert wird? WirtschaftsWoche.

Im normalen, stilvollen Bereich, in dem sich TenderWalls bewegt, bist du auf der sicheren Seite – genau dafür kuratieren wir ja.


Mythos 2: „Du musst beim Auszug immer alle Tapeten entfernen“

So pauschal stimmt das nicht.

Viele ältere Mietverträge enthalten Klauseln, nach denen beim Auszug alle Tapeten entfernt werden müssen – unabhängig vom Zustand. Solche „Tapetenklauseln“ wurden mehrfach als unwirksam eingestuft, weil sie Mieter unangemessen belasten. Deutsches Mietrecht.

Die Rechtsprechung ist grob gesagt so unterwegs:

  • Normale, dezente Tapeten, die noch in gutem Zustand sind, musst du in vielen Fällen nicht automatisch abreißen.

  • Extrem auffällige, schrille oder sehr individuelle Gestaltungen können etwas anderes sein – hier kann verlangt werden, dass du wieder in einen neutraleren Zustand zurückkehrst. Rechtsanwaltskanzlei Radowsky.

Darum arbeiten wir bei TenderWalls mit Designs, die Charakter haben, aber nicht wie eine Karnevalsbühne aussehen.


Mythos 3: „Peel & Stick ist rechtlich komplett egal“

Peel-&-Stick-Tapeten sind technisch gesehen natürlich ein Vorteil: Sie lassen sich leichter wieder entfernen, hinterlassen oft weniger Spuren und sind super für Mieter, die nichts „Festes“ machen wollen.

Rechtlich gilt aber:
Auch ablösbare Tapeten sind eine Form der Wandgestaltung. Sie fallen damit genauso unter das Thema „Schönheitsreparaturen“ wie andere Tapetenarten. Du kannst mit ihnen nur entspannter in Richtung Auszug schauen, weil die Rückbauarbeit kleiner ist.

Unser Tipp: Nutze Peel & Stick vor allem:

  • in heiklen Bereichen (z. B. wenn der Vermieter sehr vorsichtig ist)

  • oder wenn du gerne öfter mal den Look wechselst.


3. Wie du tapeten-sicher durch die Mietzeit kommst: Der TenderWalls-Plan

Damit du nicht bei jedem Bohren und Kleben ans Ende der Mietzeit denkst, hier ein einfacher Fahrplan.

Schritt 1: Mietvertrag einmal bewusst lesen

Nicht schön, aber wichtig:
Nimm dir 10 Minuten und lies den Abschnitt zu Schönheitsreparaturen / Renovierung wirklich einmal in Ruhe durch.

Achte auf Formulierungen wie:

  • „beim Auszug entfernen…“

  • „Wohnung im Ursprungszustand zurückgeben“

  • „alle Tapeten entfernen“

Viele sehr pauschale, starre Klauseln sind nach aktueller Rechtsprechung unwirksam, aber bevor du kreativ wirst, ist es gut, zu wissen, was überhaupt drinsteht. ista.

Wenn du unsicher bist: Mieterverein oder Anwalt fragen – das kostet im Zweifel weniger Nerven als ein Streit zum Auszug.

Schritt 2: Wähle Tapeten, die stilvoll statt extrem sind

Es gibt einen Unterschied zwischen:

  • einer stilvollen, dunklen Statement-Wand im Schlafzimmer

  • und „Feuerwehrrot, Neon-Grün und Totenkopf-Fototapete in der ganzen Wohnung“.

Rechtlich wird oft unterschieden, ob eine Gestaltung „exzentrisch“ ist – weil das die Vermietbarkeit für den nächsten Mieter stark erschweren kann. Rechtsanwaltskanzlei Radowsky.

Die Tapeten, die wir bei TenderWalls kuratieren, sind genau auf dieser Grenze bewusst auf der sicheren Seite:

So machst du deine Wohnung zu deinem Raum, ohne dass du bei der Wohnungsübergabe erklären musst, warum alles in Lila-Glimmer leuchtet.

Schritt 3: Nutze Fotodokumentation zu deinen Gunsten

Klingt bürokratisch, ist aber im Zweifel Gold wert:

  • Mach bei Einzug ein paar Fotos der wichtigsten Räume/Wände.

  • Mach nach der Tapezierung und vor dem Auszug wieder welche.

So kannst du belegen:

  • wie der Zustand vorher war

  • dass du die Wohnung nicht verschlechtert, sondern in vielen Fällen sogar optisch aufgewertet hast

Gerichte berücksichtigen genau solche Punkte, wenn es um die Frage geht, ob eine Renovierung erforderlich ist oder nicht.

Schritt 4: Denk an den Rückbau – aber ohne Panik

Selbst wenn dein Vertrag eine Klausel enthält, die dich auf den ersten Blick zur Tapetenentfernung verpflichtet: Viele dieser Klauseln sind rechtlich angreifbar. Deutsches Mietrecht.

Darum unser pragmatischer Ansatz:

  • Plane deine Tapeten so, dass ein Rückbau technisch machbar ist (kein wild verkleistertes Chaos, saubere Verarbeitung).

  • Nutze bei Unsicherheit eher Peel-&-Stick oder leicht abziehbare Vliestapeten.

  • Überleg dir, wie lange du voraussichtlich in der Wohnung bleiben willst. Eine hochwertige Tapete, an der du 5–10 Jahre Freude hast, lohnt sich oft mehr als „immer nur weiße Wand, damit’s beim Auszug einfacher ist“.

Und ganz ehrlich: Die Lebensqualität in diesen Jahren ist auch etwas wert.

Schritt 5: Kommunikation auf Augenhöhe mit deinem Vermieter

Manchmal hilft ein Satz mehr als zehn Urteile.

Wenn du ein eher angespanntes Gefühl hast, kannst du deinen Vermieter frühzeitig ins Boot holen:

„Ich würde gern eine Wand mit einer hochwertigen, dezenten Tapete gestalten.
Es handelt sich um Vliestapete, die sich wieder gut entfernen lässt.
Mir ist wichtig, dass die Wohnung beim Auszug in einem ordentlichen Zustand ist – ich achte darauf.“

Viele Vermieter entspannen sich sofort, wenn sie merken, dass du nicht planlos drauflos werkelst.


4. Wann du lieber Profi-Meinung einholen solltest

Es gibt Fälle, in denen du nicht nach Blogartikeln entscheiden solltest, sondern nach individueller Beratung:

  • wenn dein Mietvertrag sehr komplexe oder ungewöhnliche Klauseln enthält

  • wenn dein Vermieter bereits angekündigt hat, „alles beim Auszug weiß haben zu wollen“

  • wenn es um viel Geld geht (größere Renovierung, Kaution, Streitfall)

Dann ist ein kurzer Termin beim Mieterschutzbund oder Fachanwalt sinnvoll. Die Kosten dafür sind meist deutlich kleiner als eine unnötige Komplett-Renovierung. 


5. Wie TenderWalls dir konkret hilft – trotz Mietwohnung

Wir können und dürfen keine Rechtsberatung ersetzen.
Was wir aber können:

  • Tapeten kuratieren, die auch in Mietwohnungen stilvoll und „vermietbar“ bleiben

  • dir helfen, die richtige Wand auszuwählen, statt alles vollzukleistern

  • dich mit Tools unterstützen (z. B. Rollenrechner), damit dein Projekt planbar wird

  • dir Inspiration geben, wie eine einzige Wand dein Zuhause komplett verändern kann

Denn am Ende geht es darum, dass du nach Hause kommst, deine Wand anschaust und dir denkst:

„Genau so wollte ich immer wohnen – auch, wenn es ‚nur‘ eine Mietwohnung ist.“

Jede Wand erzählt eine Geschichte.
Auch in der Mietwohnung darf es deine sein.